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Rückerstattungsrichtlinien

 Stornierung und Rücktritt

  1. Der Mieter kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (E-Mail oder Brief) vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

  2. Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornobedingungen:
    a) Bis einschließlich 15 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises in voller Höhe.
    b) Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: Keine Rückerstattung; der volle Mietpreis ist auch bei Nichtanreise zu entrichten.

  3. Eine bereits gezahlte Buchungsgebühr ist in jedem Fall nicht erstattungsfähig.

  4. Die Kaution wird im Falle eines Rücktritts stets vollständig zurückerstattet, sofern keine sonstigen Ansprüche des Vermieters bestehen.

  5. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen wird, um das Risiko einer kurzfristigen Stornierung abzudecken.

  6. Im Falle von behördlich angeordneten Reiseverboten, Naturkatastrophen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, die eine Anreise oder Nutzung des Mietobjekts unmöglich machen, wird dem Mieter nach Wahl des Vermieters eine kostenfreie Umbuchung oder eine Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises angeboten.

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